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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma V.I.C.- Chauffeurs erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen und Omnibussen sowie für Leistungen aus dem Eventmanagementbereich. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich angenommen.

Abweichungen von unseren AGB werden nur wirksam mittels einer schriftlichen Bestätigung unsererseits. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB der Firma V.I.C.- Chauffeurs in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.

§ 2 AUFTRAGSERTEILUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote der Firma V.I.C.- Chauffeurs sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch unser Unternehmen. Des weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrages relevanten Daten, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Firma V.I.C.- Chauffeurs innerhalb 48 Stunde vor Auftragsbeginn in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. V.I.C.- Chauffeurs ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.

Abänderungen bzw. Ergänzungen erfordern ebenfalls eine schriftliche Bestätigung. V.I.C.- Chauffeurs bestätigt jeden Auftrag in der Regel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen. Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass V.I.C.- Chauffeurs die Leistung tatsächlich erbringt.

Eine Buchung über das Online-Buchungsformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch der schriftlichen Bestätigung durch die Firma V.I.C.- Chauffeurs.

§ 3 PREISE

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die schriftlich vereinbarten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich immer excl. der Mehrwertsteuer in Höhe von 19%. Die schriftlich vereinbarten Preise verstehen sich incl. An-und Abfahrt, incl. Parkgebühren und 15 Minuten Wartezeit. Wird die Wartezeit überschritten, wird eine Wartegebühr in Höhe von 35,00 Euro Netto je angefangene 30 Minute erhoben.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf eines der angegebenen Konten zu zahlen. Vorauskasse oder Barzahlung sind ebenfalls zulässig. Bei Neukunden kann eine Vorauszahlung in Höhe von 100% der zu erbringenden Leistung fällig werden. Akzeptiert werden auch Kreditkarten wie Master, Visacard und Amex. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn V.I.C.- Chauffeurs über den in Rechnung oder im Angebot gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist V.I.C.- Chauffeurs mit Ablauf der vierzehntägigen Zahlungsfrist berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen in Höhe von des von den Banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden,das die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist die Firma V.I.C.- Chauffeurs berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist die Firma V.I.C.- Chauffeurs berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

§ 5 STORNIERUNGEN

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma V.I.C.- Chauffeurs nicht in Anspruch nehmen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Auch im Falle eines Nichtverschuldens des Auftraggebers ist dies zutreffend. Die Firma V.I.C.- Chauffeurs ist berechtigt, den Schadenanspruch zu pauschalieren.

Wird die verabredete Leistung ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen.

Erfolgt die Stornierung innerhalb von:

24 Stunden vor Bereitstellung 50% des vereinbarten Preises
12 Stunden vor Bereitstellung 100% des vereinbarten Preises

Für Veranstaltungen/ Roadshows/ Langstreckenfahrten ausserhalb Münchens gelten wie folgt andere Bedingungen:
48 Stunden vor Bereitstellung 75% des vereinbarten Preises. 24 Stunden vor Bereitstellung 100% des vereinbarten Preises.

§ 6 PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

Die Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten das es die Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Fahrers und die Rücksicht auf andere Personen einzuhalten sind. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsmäßigem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug/Fahrers kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. In diesem Fall bedarf es keiner separaten schriftlichen Mitteilung durch unsere Firma. Der Vergütungsanspruch bleibt dennoch in voller Höhe und Umfang bestehen. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug/Fahrer. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder vom Vertragspartner zu ersetzen. Sind Verursacher und Vertragspartner nicht identisch, haften beide als Gesamtschuldner. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

§ 7 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND VERJÄHRUNG

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen die Firma V.I.C.- Chauffeurs als auch gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung V.I.C.- Chauffeurs ist bis höchstens auf den 3-fachen Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung bis auf maximal 3 Millionen € je geschädigter Person beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens V.I.C.- Chauffeurs müssen schriftlich, innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages, bei V.I.C.- Chauffeurs, vorliegen. Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma V.I.C.- Chauffeurs die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, Witterungsbedingter ereignisse, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.) auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma V.I.C.- Chauffeurs auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma V.I.C.- Chauffeurs die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder Teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

V.I.C.- Chauffeurs ist dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden können und deren Folgen nicht hätte abwenden können.

§ 8 GERICHTSSTAND, RECHTSWAHL, SCHRIFTFORMERFORDERNIS

Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma V.I.C.- Chauffeurs und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von V.I.C.- Chauffeurs zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist, den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

Die vorliegenden AGB sind wegen internationaler Geschäftsbeziehungen auch auf der Homepage von V.I.C.- Chauffeurs vorzufinden. Im Falle von inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung vom deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.

Stand: 01.08.2016